Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Den Unterschied machen.
Unsere Mission ist es, Kunden das beste Erlebnis zu bieten.
Umfangreiche Dokumentationen & Anleitungen, eine aktive Community,
24/7-Support machen es zu einem Vergnügen, mit uns zu arbeiten.
1. Allgemeines
1.1. Verkäufe von Hardware, Lieferungen von Waren sowie die Erbringung sonstiger Leistungen durch smaXtec (in der Folge: smaXtec Produkte) erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten für die gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der smaXtec animal care GmbH bzw. dem jeweiligen smaXtec Vertriebsunternehmen vor Ort (in der Folge „smaXtec“) und dem Kunden. Für die Einräumung von Nutzungsbewilligungen an Softwareprodukten gelten die für die jeweilige Software angegebenen Lizenzbedingungen und subsidiär diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit in den Lizenzbedingungen keine gesonderten Regelungen vorgesehen sind.
1.2. Der Kunde nimmt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Abschluss einer Vereinbarung mit smaXtec als Vertragsgrundlage zur Kenntnis. Jede abweichende vertragliche Vereinbarung bedarf für ihre Rechtswirksamkeit der Schriftlichkeit.
2. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
2.1. Die gegenwärtige und künftige Geschäftsbeziehung zwischen smaXtec und dem Kunden unterliegt dem österreichischen Recht unter Ausschluss seiner Bestimmungen über das Internationale Privatrecht und des UN-Kaufrechts.
2.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung, auch über ihr Zustandekommen und ihre Gültigkeit, ist das sachlich zuständige Gericht in Graz, Österreich.
3. Abschluss einer Vereinbarung und Zahlungstermine
3.1. Eine Vereinbarung über den Kauf oder ein Abonnement von smaXtec Produkten wird mit einem schriftlichen Angebot von smaXtec und einer schriftlichen Zustimmung durch den Kunden abgeschlossen. Mangels anderer Vereinbarung ist unverzüglich nach Abschluss der Vereinbarung vom Kunden der vereinbarte und fällige Preis ohne Abzug auf das Bankkonto von smaXtec zu überweisen. Rechnungen werden von smaXtec ausschließlich auf elektronischem Wege an die zuletzt bekanntgegebene Email-Adresse des Kunden übersandt. Der Kunde stimmt dieser Übermittlungsform zu und wird smaXtec eine Änderung seiner Emailadresse unverzüglich bekanntgeben.
3.2. Ein Abonnement beginnt mit der Aktivierung des Bolus und endet mit seiner Deaktivierung. Aktivierung und Deaktivierung können vom Kunden jederzeit in der Software (App) vorgenommen werden. Bei Verkauf oder Schlachtung des Tieres ist der Bolus jedenfalls zu deaktivieren, ebenso Boli, die offenbar nicht funktional arbeiten. Abonnementgebühren werden jeweils für ein volles Kalendermonat am 12. des laufenden Monats verrechnet. Neu aktivierte Boli werden in dem Monat zum ersten Mal verrechnet, in welchem sie mindestens 20 Tage aktiv sind. Deaktivierte Boli sind im laufenden Monat zur Gänze zu bezahlen, auch wenn sie am 12. nicht mehr aktiv sind.
3.3. smaXtec ist berechtigt von einem abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten oder diesen aus außerordentlichem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn der Kunde vereinbarte Zahlungsziele nicht einhält. Lieferungen und Leistungen erfolgen auch nicht, solange sich der Kunde bezüglich anderer Bestellungen im Zahlungsverzug befindet. Im Falle eines Zahlungsverzugs des Kunden werden Verzugszinsen in der Höhe von 10 (zehn) Prozent p.a. fällig. smaXtec ist darüber hinaus berechtigt, bei Nichtzahlung überfälliger Rechnungen trotz mehrmaliger Ermahnung das smaXtec System, einschließlich von Softwarezugängen, bis zum Zahlungseingang zu sperren. Diese Sperre beeinträchtigt nicht die Datenerhebung durch die Sensoren, Abonnementgebühren werden daher weiter verrechnet.
4. Lieferort und Gefahrenübergang
4.1. Sofern nicht im Einzelfall anders vereinbart, liefert smaXtec Hardware und sonstige Waren FCA (gemäß Incoterms 2020) an die Adresse des Kunden. Der Gefahrenübergang an den Kunden erfolgt somit bei der Übergabe an den ersten Frachtführer.
4.2. Erfüllungsort ist Graz sofern nicht im Kaufvertrag/Auftrag ein anderer Lieferort als Erfüllungsort benannt wird.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1. smaXtec behält sich das Eigentum an smaXtec Produkten bis zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtung des Kunden vor.
5.2. Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware, insbesondere im Zuge von gerichtlichen Exekutionen, verpflichtet sich der Kunde auf das Eigentum von smaXtec hinzuweisen und smaXtec unverzüglich schriftlich unter Anführung der Daten des Dritten und der zuständigen Behörde/des zuständigen Gerichts zu benachrichtigen, damit smaXtec sein Eigentumsrecht durchsetzen kann. Der Kunde ist verpflichtet smaXtec dabei nach besten Kräften zu unterstützen.
6. Gewährleistung, Mängel und Fernwartung
6.1. smaXtec gewährleistet eine mangelfreie Übergabe der Ware. smaXtec gewährleistet die Funktionalität der smaXtec Produkte für die Dauer von sechs Monaten ab der Übergabe. Voraussetzung der Gewährleistung sind eine sachgemäße Handhabung der smaXtec Produkte durch den Kunden und bei Produkten mit angegebenem Mindesthaltbarkeitsdatum der Beginn der bestimmungsgemäßen Verwendung durch den Kunden längstens bis zu dessen Ablauf. Vertriebshändler und Endkunden sind verpflichtet, die Hinweise von smaXtec in den Benutzerinformationen genau zu befolgen; dies gilt insbesondere für Transport, Lagerbedingungen und Inbetriebnahme der smaXtec Produkte. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Mangel auf fehlerhafte Inbetriebnahme der smaXtec Produkte durch den Kunden oder durch Dritte zurückzuführen ist. Im Rahmen des Abonnement-Modells wird die Funktionalität des Bolus auf Lebensdauer des Tieres, in das er bestimmungsgemäß eingesetzt wird, gewährleistet, solange der Kunde das Abonnement bezahlt. Der Kunde nimmt zu Kenntnis, dass die Geräte des smaXtec Systems nur zur bestimmungsgemäßen Verwendung im Rahmen der Rinderhaltung verwendet werden dürfen.
6.2. Der Kunde hat unmittelbar nach Warenerhalt die Ware zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. Bei versteckten Mängeln ist unverzüglich nach deren Hervorkommen der Mangel schriftlich zu rügen, spätestens jedoch 6 (sechs) Monate nach Erhalt der Ware. smaXtec ist berechtigt, nach eigener Wahl entweder nachzubessern oder eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Zur Vornahme der notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Kunde smaXtec die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; andernfalls ist smaXtec von seiner Gewährleistungsverpflichtung und der Haftung für entstehende Folgen befreit.
6.3. Der Kunde nimmt zu Kenntnis, dass Fernwartungsmaßnahmen eine intakte Internetverbindung voraussetzen.
6.4. smaXtec leistet Gewähr, dass seine Produkte in Staaten, in denen diese Produkte mit Zustimmung von smaXtec in Verkehr gesetzt werden, die jeweiligen nationalen Auflagen und Vorgaben erfüllen. Für die Übereinstimmung mit Vorschriften von Staaten, in denen die Produkte ohne Kenntnis und schriftliche Zustimmung von smaXtec in Verkehr gebracht werden, übernimmt smaXtec keine Garantie bzw. Gewährleistung.
6.5. smaXtec Produkte sind nicht für den Export in Drittländer durch den Kunden bestimmt. Es ist daher ausdrücklich untersagt, smaXtec Produkte nach Erhalt in Drittstaaten zu exportieren. Für den Fall des Zuwiderhandelns wird jede Gewährleistung ausgeschlossen. smaXtec ist darüber hinaus berechtigt, sich für alle aus der Vertragsverletzung entstehenden Nachteile bei dem Kunden schadlos zu halten.
7. Hardware und Boli
7.1 Wiederverwendung
Die Wiederverwendung gebrauchter Boli, insbesondere der
Einsatz in ein anderes Tier, ist unzulässig. Erfolgt eine solche dennoch, führt
dies zum Erlöschen aller Ansprüche des Kunden; allfällige Nachteile von smaXtec
sind vom Kunden zu ersetzen.
7.2 Wiederverkaufsverbot
Der Kunde unterwirft sich einem vertraglichen Verbot
des Weiterverkaufs von Boli an Dritte. Er nimmt zur Kenntnis, dass ein
Wiederverkauf der Zustimmung von smaXtec bedarf, um das smaXtec System, die
Zuordnung der Boli zu einem Betrieb und zu einem Tier, und insbesondere zur
Sicherung der fachgerechten Anwendung des Systems erforderlich und geboten ist
und anerkennt diese besonderen Umstände als Grundlage des vertraglichen
Weiterverkaufsverbotes.
8. Installation
Der Kunde nimmt zu Kenntnis, dass die Benutzung der smaXtec Produkte und sonstiger smaXtecTechnologie eine ordnungsgemäße Installation des Systems beim Kunden und eine aufrechte Internetverbindung sowie Endgeräte mit aktuellen und gewarteten Betriebssystemen voraussetzt. Allfällige Unterstützung bei der Installation kann von smaXtec oder den örtlichen Vertriebshändlern entgeltlich beigestellt werden. Das Einsetzen von Boli ist durch geschultes Personal nach den Vorgaben von smaXtec vorzunehmen.
9. Haftung
Die Haftung von smaXtec – aus welchem Rechtsgrund auch immer – ist auf direkte Schäden beschränkt, die smaXtec vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden und reine Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Eine darüberhinausgehende Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Resultieren Schäden des Kunden aus dem Verlust von Daten, so haftet smaXtec hierfür nicht, soweit die Schäden durch eine regelmäßige und vollständige Sicherung aller relevanten Daten durch den Kunden vermieden worden wären. In allen Fällen ist die Haftung von smaXtec, soweit gesetzlich zulässig, auf jenen Betrag beschränkt, der vom Kunden in den letzten 12 Monaten vor Schadenseintritt an smaXtec gezahlt wurde. Schadenersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Ansprüche wegen Personenschäden bleiben davon unberührt. Eine darüberhinausgehende Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
10. Kündigung
Die Kündigung eines Abonnements erfolgt schriftlich oder per E-Mail an die zuletzt bekanntgegebene Email-Adresse des Vertragspartners. Die Kündigungsfrist beträgt 1 (ein) Monat jeweils zum Monatsletzten; laufende Abonnementgebühren sind bis zur Wirksamkeit der Kündigung zu bezahlen. Zu diesem Zeitpunkt sind Softwareprodukte zu deaktivieren. Das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag aus wichtigem Grund vorzeitig aufzulösen, bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gelten insbesondere die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des anderen Vertragspartners, Nichtzahlung fälliger Entgelte trotz schriftlicher Mahnung der Nachfristsetzung oder die Einstellung des Betriebs durch einen der Vertragspartner.
11. Abonnementpreise und Produkterweiterungen
smaXtec behält sich vor, die Abonnementpreise regelmäßig der allgemeinen Preisentwicklung anzupassen. Grund der Preisanpassung kann auch eine Erweiterung der Funktionalitäten und Einsatzmöglichkeiten der smaXtec Produkte sein. Im Falle einer Preiserhöhung wird der Kunde wenigstens zwei Monate vor dem Erhöhungstermin auf die Preisanpassung hingewiesen; ist er nicht damit einverstanden, steht ihm ein Sonderkündigungsrecht mit Wirkung zum Termin der Preisanpassung zu. Eine Fortsetzung der Nutzung der smaXtec Produkte über den Anpassungstermin hinaus gilt als Zustimmung zur Preisanpassung.
12. Besondere Vertragsbestimmungen
Sofern zwischen smaXtec und dem Kunden besondere Vertragsbestimmungen vereinbart sind, die in gesonderten schriftlichen Vereinbarungen geregelt wurden, gehen diese besonderen Vertragsbestimmungen den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Mündliche Zusagen von smaXtec, Angestellten oder Handelsvertretern von smaXtec begründen keine Ansprüche des Kunden. Es gelten ausschließlich die schriftlich vereinbarten Konditionen.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel tritt eine solche Bestimmung, die der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt und von den Parteien wirksam vereinbart hätte werden können.
Oktober 2023